Een Zwitserse ambulanceverpleegkundige (sanitater) is in hoger beroep veroordeeld wegens sexueel misbruik van patiënten. Dit nadat hij eerder door de rechtbank was vrijgesproken wegens gebrek aan bewijs en gebrek aan getuigen. Ook bij het hoger beroep ontbraken de bewijslast en getuigen.
Zijn collega's zijn verontwaardigd over de gang van zaken en een van hen heeft bij mij geinformeerd of er zich in Nederland ooit een vergelijkbare zaak heeft voorgedaan. Los gezien van het feit of deze saniater schuldig of onschuldig is, maakt men zich daarginds allemaal ongerust over de toekomst. Men loopt dus het gevaar zomaar beschuldigd te worden, een daadwerkelijk bewijs of getuige blijkt niet nodig te zijn om veroordeeld te worden zonder dat er zich iets heeft voorgevallen.
Onderstaande tekst is afkomstig van een Duitse website. Reacties zijn (daar en ook hier) welkom.
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Unfassbar: Berufskollege ohne Beweise oder Zeugen verurteilt!
Liebe Berufskolleginnen, liebe Berufskollegen
Liebe Besucherinnen und Besucher
Kürzlich fällte das Obergericht Zürich ein Urteil, welches
unglaublich ist. Ein Rettungssanitäter des Rettungsdienstes GZO (Gesundheitsversorgung Zürcher Oberland, Schweiz) wurde schuldig gesprochen, zwei Patientinnen (damals 17- und 32-jährig) sexuell geschändet zu haben. Dies obwohl es keine Beweise und keine Zeugen gibt! Beide Frauen beschuldigen unseren Kollegen, sie während einer Fahrt im RTW1 im Intimbereich betatscht zu haben.
Die Fahrten fanden im März und im Mai 2003 statt. Die Frauen wurden wegen übermässigem Alkohol-Konsum hospitalisiert, wobei eine der Beiden zusätzlich grosse Mengen an Medikamenten zu sich nahm. Beide Patientinnen waren weitgehend bewusstlos und wiesen dementsprechend einen schlechten GCS2-Wert auf. Die eine Patientin hatte während der Fahrt immer wieder Apnoe3-Phasen und musste teilweise beatmet werden. Im August 2004 kam das Bezirksgericht Hinwil (Zürich, Schweiz) zum Schluss, dass die Anschuldigungen nicht haltbar seien und sprach den Rettungssanitäter frei. Die Staatsanwaltschaft akzeptierte dieses Urteil, die beiden Frauen jedoch legten Berufung ein.
Im April 2005 fand die Verhandlung nun vor dem Zürcher Obergericht statt. Dieses entschied nun das Unverständliche: Der Rettungssanitäter wurde schuldig gesprochen!
Was dieses Urteil für unseren Beruf bedeutet, ist zur Zeit noch schwer abzuschätzen. In welchem Ausmass dieses Urteil Konsequenzen für unseren Berufsalltag nach sich ziehen könnte, sollte dringend auf breiter Ebene diskutiert werden.
Mit diesem traurigen und unfassbaren Urteil wurde in der Schweiz ein Präzedenzfall geschaffen, welchen wir nicht einfach so hinnehmen können! Als nicht unmittelbar Beteiligte/r, kann man sich nur sehr schwer vorstellen, was der 32-jährige und seine Familie durchmachen müssen.
Rettungsdienst Online.com ruft alle auf, sich solidarisch mit unserem Kollegen zu zeigen und diesen zu unterstützen!
Hieronder staan een aantal links, welke ik niet allemaal hierheen gekopieerd kon krijgen. het hele bericht inclusief onderstaande links staan op http://www.rettungsdienst-online.com/gerechtigkeit/justice_index.asp Was kann ich auf diesen Seitenfinden? Wie kann ich unseren Kollegen unterstützen?
- Machen Sie bei unserer Spendeaktion mit
- Lesen Sie hier das Statement des betroffenen Rettungssanitäters
- Lesen Sie hier den Leserbrief der Mitarbeiter/innen des betreffenden Rettungsdienstes
- Lesen Sie hier den Leserbrief der Ehefrau des Betroffenen
- Lesen Sie hier das Statement der EMERGENCY Schulungszentrum AG
- Medienberichte zum Fall
- Tragen Sie sich hier in die Solidaritätsliste ein!
- Hier können Sie einen Kommentar abgeben
- Hinterlassen Sie eine Nachricht direkt an den betroffenen Kollegen
- Diskutieren Sie im Forum mit anderen über diesen Fall
1) RTW = Rettungswagen
2) GCS = Glasgow Coma Scale, Punktesystem zur Bewertung von Bewusstseinsstörungen
3) Apnoe = Atemstillstand, Atemlähmung